
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für eine zertifizierte TSE an
- Unsere TSEs haben eine Zertifikatslaufzeit von 36 – 60 Monaten und werden im Rechnungsdrucker, im Kassen-Server oder direkte an Ihrer Kasse verbaut. Pro Rechnungsdrucker wird eine TSE benötigt. Für Küchendrucker oder reine Getränkedrucker gilt dies nicht (also NUR für die Drucker, über den der Rechnungsdruck läuft).
- Nachdem Sie uns kontaktiert haben, senden wir Ihnen ein individuelles Angebot für die TSE inkl. Adapter zu. Nach Annahme des Angebotes schicken wir die Hardware zu Ihnen oder stimmen einen Termin für die Installation bei Ihnen vor Ort ab.
- Die Installation kann entweder via Fernwartung mittels Ihrer Unterstützung oder durch einen unserer Servicetechniker bei Ihnen im Betrieb erfolgen. In den meisten Fällen muss zunächst Ihr Betriebssystem aktualisiert werden bzw. ein Drucker- oder Server Update erfolgen. Das ist notwendig, damit die TSE reibungslos laufen wird. Das Update und der Anschluss der TSE dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
- Die Kosten für die TSE Implementierung betragen je nach Kassensoftware und Anzahl der TSE’s ab 249,00 € netto / TSE zuzüglich Service für die Einrichtung und gegebenenfalls Kosten für ein notwendiges Software Update (gilt für stationäre, nicht cloudbasierte Systeme).
- Nach erfolgreichem Einbau ist Ihr Kassensystem gemäß der KassenSichV/DSFinv-K zukunftssicher aufgerüstet und entspricht den neusten Vorgaben durch das Finanzamt.
Die wesentlichen Anforderungen im Überblick
● Einzelaufzeichnung: Die Geschäftsvorfälle und anderen Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden
● TSE-Pflicht: Die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen
● Datensicherung / Archivierung: Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Kassen-Nachschauen sowie Außenprüfungen verfügbar zu halten.
● Belegausgabepflicht: Den am Geschäftsvorfall Beteiligten ist ein Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und zur Verfügung zu stellen
● Meldepflicht: Dem zuständigen Finanzamt muss die Anschaffung und Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems innerhalb eines Monats mitgeteilt werden
Kassieren Sie spätestens ab dem 01.01.2020 nach KassenSichV, demnach muss eine manipulationssichere und zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) der Bundesfinanzverwaltung entsprechend der GoBD und der neu erlassenen KassenSichV in das neue Kassensystem integrierbar sein. Sowohl softwareseitig als auch über eine Hardwarekomponente wird die TSE gewährleistet. Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit den Firmen EPSON Deutschland AG, Swissbit, PartnerTech, AURES, LeafSystems GmbH, asello, BillSys GmbH, LaCash GmbH & Co. KG zusammen und halten alle Prudukte zu jedem Zeitpunkt auf dem neusten Stand.
Was müssen Sie ab dem 01.01.2020 beachten. Wir helfen Ihnen.
Ihr Ansprechpartner und Experte für Kassensysteme und mobil Payment in der Gastronomie und im Handel
Robert Zelgin
Geschäftsführer / Vertriebsleiter
Tel: 040-63734550
Mobil: 01711236626
Mail: zelgin@kassenconsulting.de

Fortbildungen:
„Finanzamtkonforme Kassenführung in intensiven Bargeldbetrieben nach GobD Vorgaben“
„Prüfungssichere Kassenführung und Buchführungsorganisation in Gastronomiebetrieben“
„Kassenprüfung des Finanzamts – Wie sind Bargeldeinnahmen aufzuzeichnen, damit keine Schätzung droht?“
(Steuerberaterverband Hamburg e.V., Hamburg)