Ihre Kasse muss zum 30.09.2020 mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein

Wir statten Sie neu aus oder rüsten Ihre Kasse auf. Alle unsere Produkte sind Finanzamt-konform und erfüllen die technische BSI-Richtlinie TR-03153. Gemäß dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das seit dem 01. Januar 2020 in Kraft ist.

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  1. Unsere TSEs haben eine Zertifikatslaufzeit von 36 – 60 Monaten und werden im Rechnungsdrucker, im Kassen-Server oder direkte an Ihrer Kasse verbaut. Pro Rechnungsdrucker wird eine TSE benötigt. Für Küchendrucker oder reine Getränkedrucker gilt dies nicht (also NUR für die Drucker, über den der Rechnungsdruck läuft).
  2. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, senden wir Ihnen ein individuelles Angebot für die TSE inkl. Adapter zu. Nach Annahme des Angebotes schicken wir die Hardware zu Ihnen oder stimmen einen Termin für die Installation bei Ihnen vor Ort ab.
  3. Die Installation kann entweder via Fernwartung mittels Ihrer Unterstützung oder durch einen unserer Servicetechniker bei Ihnen im Betrieb erfolgen. In den meisten Fällen muss zunächst Ihr Betriebssystem aktualisiert werden bzw. ein Drucker- oder Server Update erfolgen. Das ist notwendig, damit die TSE reibungslos laufen wird. Das Update und der Anschluss der TSE dauert zwischen 30 und 60 Minuten.
  4. Die Kosten für die TSE Implementierung betragen je nach Kassensoftware und Anzahl der TSE’s ab 249,00 € netto / TSE zuzüglich Service für die Einrichtung und gegebenenfalls Kosten für ein notwendiges Software Update (gilt für stationäre, nicht cloudbasierte Systeme).
  5. Nach erfolgreichem Einbau ist Ihr Kassensystem gemäß der KassenSichV/DSFinv-K zukunftssicher aufgerüstet und entspricht den neusten Vorgaben durch das Finanzamt.
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Die wesentlichen Anforderungen im Überblick

● Einzelaufzeichnung: Die Geschäftsvorfälle und anderen Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden
● TSE-Pflicht: Die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen
● Datensicherung / Archivierung: Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Kassen-Nachschauen sowie Außenprüfungen verfügbar zu halten.
● Belegausgabepflicht: Den am Geschäftsvorfall Beteiligten ist ein Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und zur Verfügung zu stellen
● Meldepflicht: Dem zuständigen Finanzamt muss die Anschaffung und Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems innerhalb eines Monats mitgeteilt werden
Kassieren Sie spätestens ab dem 01.01.2020 nach KassenSichV, demnach muss eine manipulationssichere und zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) der Bundesfinanzverwaltung entsprechend der GoBD und der neu erlassenen KassenSichV in das neue Kassensystem integrierbar sein. Sowohl softwareseitig als auch über eine Hardwarekomponente wird die TSE gewährleistet. Wir arbeiten auf diesem Gebiet mit den Firmen EPSON Deutschland AG, Swissbit, PartnerTech, AURES, LeafSystems GmbH, asello, BillSys GmbH, LaCash GmbH & Co. KG zusammen und halten alle Prudukte zu jedem Zeitpunkt auf dem neusten Stand. 

Was müssen Sie ab dem 01.01.2020 beachten. Wir helfen Ihnen.

Sie haben Haben Fragen? Dann kontaktieren Sie unsere experten!

Was müssen Sie ab dem 01.01.2020 beachten. Wir helfen Ihnen.

Sie müssen darauf achten, dass die ab dem 01.01.2020 geforderte manipulationssichere und zertifizierte TSE (technische Sicherheitseinrichtung) der Bundesfinanzverwaltung entsprechend der GoBD und der neu erlassenen KassenSichV implementiert werden kann. 

Bitte beachten Sie zudem die ab dem 01.01.2020 geltende Meldepflicht für Kassen bei der Finanzverwaltung durch Ihren Steuerberater und die Pflicht Kassenbelege zukünftig stets auszugeben. Sollten Ihre Kassen den Anforderungen nicht genügen, beraten wir Sie gerne.

Kassensystem Führung und was die neuen Vorgaben für Sie bedeuten. Unsere Fachleute beraten Sie.

Benutzerfreundliche Prozesse stehen bei jeder Installation im Mittelpunkt. Deshalb passen wir Ihr System genau nach Ihren Bedürfnissen an. Neben der individuelle Einrichtung übernehmen wir auf Wunsch: Artikelimport, Wawi Einrichtung, Aktivierung von Lieferdienstmodulen, Zeiterfassung, Tischreservierung.

Eine Auslieferung samt Installation von Hard- und Software vor Ort ist für uns selbstverständlich. Dabei erfolgen u.a. der Aufbau aller Kassenterminals und mobilen Kassen, die Vernetzung sämtlicher Drucker im lokalen Netzwerk und das saubere Verlegen aller Kabel. Aber auch die FiBu Konten, Buchungssätze, Kassen usw. wollen eingepflegt werden

Gerne übernehmen wir neben dem Administrator Coaching auch Mitarbeiter Schulungen sowie fortlaufenden Service wie Monitoring, System- und Artikelpflege, Einarbeitung neuer Mitarbeiter, die Einrichtung sämtlicher Module wie Zeiterfassung, DATEV-Schnittstelle, online Kassenbuch, uvm. 
Gerne stehen wir Ihnen  auch mit Telefon Support und Vor-Ort-Service zur Verfügung.

Bei Fragen nehmen wir auch gerne Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf.

Verordnung zur Bestimmung der TSE
Ge­set­ze und Ge­set­zes­vor­ha­ben
Website: BMF
Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)* Vom 26. September 2017
Sie haben Haben Fragen? Dann kontaktieren Sie unsere experten!

Ihr Ansprechpartner und Experte für Kassensysteme und mobil Payment in der Gastronomie und im Handel
Robert Zelgin
Geschäftsführer / Vertriebsleiter
Tel: 040-63734550
Mobil: 01711236626
Mail: zelgin@kassenconsulting.de

Geschäftsführer
2018 – heute

Geschäftsführender Gesellschafter der SYSTEMKOM GMBH
Seit über 25 Jahren Ihr regionaler Partner für innovative Kassensystem Lösungen für Gastronomie Kassensysteme, Handelskassen & EC-Zahlung
(SYSTEMKOM GMBH, Hamburg Schnelsen u. Hamburg Hoheluft)

Existenzgründer
2018 – heute

Gründung der Firma Kassen Consulting als selbstständiger Berater und Experte für innovative Kassensystem Komplettlösungen und mobile Zahlungssysteme. Somit Experte auf dem Gebiet der Existenzgründung
(Kassen Consulting, Hamburg)

Kassensystem Experte 
2015 – heute

Aufbau der Marke Kassenkontor
IT-Service und Vertrieb von Gastronomie- und Handelskassen 
(Justcom GmbH, Hamburg)

Fortbildungen:
„Finanzamtkonforme Kassenführung in intensiven Bargeldbetrieben nach GobD Vorgaben“

„Prüfungssichere Kassenführung und Buchführungsorganisation in Gastronomiebetrieben“


„Kassenprüfung des Finanzamts – Wie sind Bargeldeinnahmen aufzuzeichnen, damit keine Schätzung droht?“
(Steuerberaterverband Hamburg e.V., Hamburg)

Finanz- und Marketing Trainee
2014-2015

Qualitätsmanager und Controller
(Sweetes Guesthouse, Kapstadt)

Trainee im Produktmanagement und Marketing
(DGM – Deutsche Golf Marketing GmbH, Schloss Lüdersburg)


Trainee für Food & Beverages Operations
(TUI Cruises GmbH, Hamburg)

Betriebswirt
2009 – 2014

Studium der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspsychologie mit Schwerpunkt Gründungsmanagement für Gastronomie Businesskonzepte Abschlussarbeit: Nachhaltigkeitsmanagement in der deutschen Tourismuswirtschaft
(Leuphana Universität, Lüneburg)

Hotel- und F&B Ausbildung
2005 – 2009

Hotelfachmann IHK
(Schlosshotel Bühlerhöhe, Baden-Baden)

Einjährige Hotelfachschule
(Steigenberger Akademie, Bad Reichenhall)

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